Hund chippen – so geht’s!
Der Hundechip ist neben der Tätowierung eine der wichtigsten Möglichkeiten, seinem Hund eine individuelle Kennzeichnung zu geben. Der „Chip“, der genutzt wird, ist circa 2 x 12 Millimeter gross (und damit kleiner als der Durchmesser einer 1-Cent-Münze). Er wird auch Transponder oder Mikrochip genannt. Zur eindeutigen Kennzeichnung des Hundes wird der Chip in dessen Nackengewebe injiziert. Er ist wichtig, damit man Fundtiere eindeutig dem Besitzer zuordnen kann.
Wie wird der Hundechip eingesetzt?
Der Chip wird dem Hund durch den Tierarzt mithilfe einer Art Spritze unter die Haut implantiert. Das Einsetzen erfolgt immer auf der linken Halsseite des Hundes. Diese Stelle ist international normiert, damit man auch im Ausland entlaufene Tiere schnell identifizieren kann.
Die Schmerzen beim Einsetzen des Chips sind für den Hund ungefähr so wie bei einer Impfung. Eine Narkose ist nicht nötig.
In welchem Alter sollte der Hund gechippt werden?
Das Einsetzen eines Mikrochips zur eindeutigen Kennzeichnung des Hundes kann beispielsweise im Rahmen der Grundimmunisierung des Welpen vorgenommen werden. Fragen Sie am besten Ihren Haustierarzt bei der ersten Impfung im Alter von acht Wochen nach dem Hundechip.
Was kostet es, den Hund chippen zu lassen?
Der Preis für einen Mikrochip für Hunde liegt zwischen 30 und 50 CHF, je nach Hersteller. Hinzu kommen die Tierarztkosten für das Einsetzen des Chips.
Was ist auf dem Chip gespeichert?
Auf dem Hundechip ist eine fünfzehnstellige Nummer mittels Code gespeichert. Diese Nummer enthält wichtige Informationen:
- das Herkunftsland mittels Ländererkennung nach ISO 11784 (Ländercode)
- die Herstellernummer des Chip-Produzenten
- eine achtstellige Identifikationsnummer des Hundes
Der Chip verfügt nicht über eine GPS-Funktion, kann also nicht zur Ortung des Hundes eingesetzt werden.
Gibt es eine Chip-Pflicht für Hunde?
In der Schweiz gibt es eine Chip-Pflicht für Hunde seit 2007. In Deutschland hat jedes Bundesland eigene Vorgaben zur Kennzeichnung von Hunden, da Hundeverordnungen beziehungsweise Hundegesetze Ländersache sind.
Wichtig zu wissen ist, dass für eine Reise in die EU jeder Hund mit einem Chip gekennzeichnet werden muss, unabhängig vom Land, in dem man wohnt. Der EU-Heimtierausweis ist nämlich nur in Verbindung mit einem Chip gültig (seit 2012).
Muss ich meinen Hund chippen lassen?
Hier eine Übersicht, ob der Hund gechippt werden muss, auch wenn er nur in Deutschland bleibt:
- Weder Chip noch Tätowierung notwendig: Sachsen
- Tätowierungs-Pflicht: Bayern, Baden-Württemberg
- Chip-Pflicht für sogenannte „gefährliche Hunde“ (nähere Informationen hierzu beim zuständigen Veterinäramt oder Haustierarzt): Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg
- Generelle Chip-Pflicht: Bremen, Niedersachsen (Hunde ab sechs Monaten), Thüringen, Sachsen-Anhalt (Hunde ab sechs Monaten), Hamburg (Hunde ab drei Monaten), Berlin
Wo kann man den Chip registrieren?
Ein Chip ohne Anmeldung verfehlt seinen Zweck, denn der gechippte Hund muss beim Auslesen der Identifikationsnummer auch eindeutig zugeordnet werden können. Diese Zuordnung erfolgt bei der Chipregistrierung, die die immer mit dem Chippen des Hundes veranlasst werden muss. Dies kann auch der Tierarzt im Auftrag für den Tierhalter erledigen.
Es gibt drei Datenbanken, die für die Registrierung des gechippten Hundes infrage kommen:
- TASSO e. V. (kostenlos)
- Deutsches Haustierregister® (kostenlos)
- IFTA Internationale Zentrale Tierregistrierung® (kostenpflichtig)
Für die Registrierung gibt es vorgefertigte Formulare, in denen die Chipnummer, der Name des Hundes und gewisse andere wichtige Daten, wie die Halteradresse, eingetragen werden. Diese Formulare sind beim Tierarzt erhältlich. Auch eine Online-Registrierung ist möglich. Das Formular muss mitunter lediglich frankiert und zum Register gesandt werden.
Es sollte bedacht werden, dass man bei einem Umzug die angegebene Adresse ändern muss. Das Ummelden kann in der Regel ebenfalls online vorgenommen werden.
Wie kann man die Chipnummer auslesen?
Zum Auslesen der Identifikationsnummer des Hundes vom Chip werden Radiowellen (niedrige Frequenz) eingesetzt. Diese Wellen müssen mit einem speziellen Lesegerät ausgelesen werden. Das Lesegerät sendet Wellen an den Chip, der diese dann zurücksendet.
Hält man das Lesegerät also über den Nacken des Tieres, so wird eine Spule im Chip aktiviert, die die Identifikationsnummer auf dem ausgelesenen Chip „zurücksendet“. Die Kupferspule wird also nur aktiv, wenn der Chip ausgelesen wird und „strahlt“ nicht permanent.
Der Tierarzt, Tierheime und manchmal auch die Feuerwehr können so, beispielsweise bei entlaufenen Hunden, den Hund genau zuordnen.
Chip verrutscht – was tun?
Der Hundechip wandert nach dem Einsetzen von der Injektionsstelle in Richtung Schulter. Dort verwächst er mit dem Muskelgewebe und bleibt dann an dieser Stelle. Manchmal kann man den Chip auch ertasten.
Gelegentlich verrutscht der Chip und wandert noch weiter runter, in den Brustbereich, was nicht weiter schlimm ist. Ins Gehirn oder Blutsystem kann der Chip aus anatomischen Gegebenheiten allerdings nicht abwandern.
Zusätzliche Kennzeichnungen
Der Hund sollte auch einen Adressanhänger am Halsband tragen, da man von aussen nicht sehen kann, dass der Hund gechippt ist. Auch eine zusätzliche Tätowierung sollte in Betracht gezogen werden.
Chip entfernen – nur bei medizinischer Notwendigkeit
Generell wird aus tierärztlicher Sicht vom Entfernen des Chips abgeraten, ausser es wäre eine medizinische Notwendigkeit gegeben (beispielsweise eine übermässige Fremdkörperreaktion). Richtig implantiert verursacht der Chip jedoch weder Schmerzen, noch verursacht er gesundheitliche Gefahren für den Hund.
Der Transponder verhält sich absolut passiv, er enthält weder eine Batterie, noch sendet er „von alleine“ Daten aus. Um den Chip auszulesen, wird nur für kurze Zeit eine Spule aktiviert, die ungefährliche Radiowellen aussendet.